Der erste Schritt beginnt mit Ihrer Kontaktaufnahme.
Sie können mich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch.
Im Erstgespräch lernen wir einander kennen und besprechen Ihr Anliegen sowie Ihre Erwartungen. Gemeinsam klären wir, welche Form der Begleitung für Sie passend ist und ob eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll erscheint. Selbstverständlich bleibt ausreichend Zeit für Ihre Fragen.
Eine psychologische Beratungseinheit dauert 50 Minuten.
Eine rein kunsttherapeutische Einheit dauert zumindest 60 Minuten, oft ist eine Dauer von 90 Minuten günstiger um Gespräch und Gestaltungsprozess ausreichend Raum zu geben
Das Honorar beträgt:
105 Euro für klinisch-psychologische und gesundheitspsychologische Einheiten (50 Minuten).
90 Euro für 60 Minuten Kunsttherapie, 120 Euro für 90 Minuten Kunsttherapie
Je nach Krankenversicherung und Anlass der Beratung ist unter bestimmten Voraussetzungen eine teilweise Kostenrückerstattung für die klinisch-psychologische Behandlung möglich. Details finden sie auf der Homepage des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP).
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens am Morgen (8.30 Uhr) des vereinbarten Behandlungstages abzusagen.
Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen muss ich die Hälfte des vereinbarten Honorars in Rechnung stellen.
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Alles, was wir besprechen, wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Die Anzahl der Termine richtet sich nach Ihrem individuellen Anliegen und Ihren persönlichen Zielen. Manche Fragestellungen lassen sich bereits in wenigen Gesprächen klären, andere benötigen eine längerfristige Begleitung.
Nein! Falls Sie die teilweise Rückerstattung der Kosten für klinisch-psychologische Behandlung durch die Krankenversicherung beantragen wollen ist der Nachweis eine ärztliche Untersuchung (nicht Überweisung) spätestens ab der 2. Einheit notwendig (Siehe Informationen zum Kassenzuschuss auf der Homepage des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen). Sie benötigen keine ärztliche Überweisung um meine Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
